Einheitliches Patentgericht (EPG)
Das Einheitspatentgericht (EPG) – Strukur, Besetzung und Instanzen
Das EPG ist ein neues Gericht mit einer eigenen Verfahrensordnung, die sowohl Elemente der kontinentaleuropäischen als auch der angelsächsischen Rechtstradition enthält. Es ist zuständig für Rechtsstreitigkeiten über Einheitspatente sowie für bestehende und neu erteilte Europäische Patente.
Der Inhaber eines Europäischen Patents kann die ausschließliche Zuständigkeit des EPG für eine Übergangszeit von sieben Jahren durch eine «Opt-out-Erklärung» ausschließen.
Die Entscheidungen des EPG ergehen mit Wirkung für alle teilnehmenden (Einheitspatent) und benannten (Europäisches Patent) EU-Mitgliedstaaten. Vor dem EPG kann ein und dasselbe Gericht sowohl über die Verletzung als auch über die Gültigkeit eines Patents entscheiden. Je nach Einzelfall können Verletzung und Gültigkeit aber auch in getrennten Verfahren entschieden werden (sogenannte Bifurkation).
Die Verfahrensakten sind online verfügbar. Details über die Parteien und deren Vertreter sind für die Öffentlichkeit frei zugänglich. Das EPG entscheidet auf Antrag, ob einzelne Dokumente als vertraulich zu behandeln sind.
Das EPG besteht aus einem Gericht erster Instanz und einem Berufungsgericht.
Die Nationalitäten der Richter an allen Kammern sind gemischt. Das bedeutet, dass die deutschen Lokallammern mit je zwei deutschen und einem ausländischen Richter besetzt sind. Auf Antrag der Parteien oder wenn eine Nichtigkeitsklage zu verhandeln ist, können die Kammern durch einen technisch qualifizierten Richter ergänzt werden.
- Das Gericht erster Instanz besteht aus einer Zentralkammer mit Sitz in Paris, München und Mailand sowie aus Lokalkammern in den Mitgliedstaaten sowie einer Regionalkammer für die nordisch-baltischen Staaten.
- In Deutschland gibt es vier Lokalkammern, die an den bereits international für Patentstreitigkeiten bekannten Standorten Düsseldorf, Mannheim, München und Hamburg angesiedelt sind; Deutschland ist damit — entsprechend seiner etablierten herausragenden Rolle im Patentrecht — das Land mit der weitaus größten Kapazität für EPG-Fälle.
- Das Verfahren vor den deutschen Lokalkammern kann nach Wahl des Klägerin in deutscher oder englischer Sprache oder — mit Zustimmung des Gerichts — in der Sprache des Streitpatents geführt werden.
- Das Berufungsgericht hat seinen Sitz in Luxembourg.
- Es ist vorgesehen, dass das EPG den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) um eine Entscheidung über die Auslegung des EU-Rechts ersuchen kann.
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