Erwägungen
EPG und Einheitspatent: Was bedeutet dies für Ihr Unternehmen?
Das Patentrecht ist nicht mehr nur durch nationale Vorschriften und das EPÜ, sondern auch durch europarechtliche und völkerrechtliche Regelungen bestimmt.
Durch die Verflechtung verschiedener Rechtssysteme und zusätzliche Handlungsoptionen ist die Patentpraxis komplexer geworden. Patentanmeldestrategien sollten stärker als bisher auf die spätere Durchsetzung und Verteidigung der Schutzrechte ausgerichtet sein und u.a. folgende Aspekte berücksichtigen:
- Ein Einheitspatent bietet einheitliche Schutzwirkung in allen teilnehmenden Mitgliedstaatens.
- Das bedeutet zugleich, dass ein Einheitspatent mit einem Schlag für ungültig erklärt werden kann, und zwar mit Wirkung für alle Mitgliedsstaaten.
- Es ist möglich, in einem einzigen Gerichtsverfahren vollstreckbare Verfügungen zu erwirken, mit denen Verletzern aufgegeben wird, die Verletzung des Einheitspatents mit Wirkung für alle Mitgliedsstaaten zu unterlassen.
- Einsparungen bei den Kosten für die Patenterteilung müssen gegen die Kosten für die Durchsetzung von Patenten im Verfahren vor dem EPG abgewogen werden.
- Alternativ bietet der Global Patent Prosecution Highway (PPH), an dem sich auch das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) beteiligt, die Möglichkeit, schnell und kostengünstig nationale Patente in einer Vielzahl von Staaten zu erlangen.
- Inhaber von bereits erteilten Europäischen Patenten sollten prüfen, ob sie eine Opt-out-Erklärung abgeben möchten, um ihr Patent der Gerichtsbarkeit des UPC zu entziehen.